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Was ist Notwehr ?



" Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

(vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB)


Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen – das strafrechtliche und zivilrechtliche Erlaubtsein von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer gerichtet sind (richten sie sich gegen Dritte handelt es sich allenfalls um Handlungen im Notstand).

Eine Notwehrhandlung, die den gesetzlichen Kritieren entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualgüter werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt.

Das Notwehrrecht leitet sich seit altersher aus dem römischen Rechtsgrundsatz
Vim vi repellere licet
ab, frei übersetzt
"Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen !"

 


 

 

 

 
 
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