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Was ist Nothilfe ?


Als Nothilfe bezeichnet man die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr, also die fremdnützige Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf ein dem Dritten zuzurechnendes Rechtsgut. Die Nothilfe steht der Notwehr rechtlich gleich, so dass eine in Nothilfe vorgenommene Handlung weder strafrechtlich noch zivilrechtlich rechtswidrig ist.

Aktuelle News

SV - Lehrgang in Thale


Am 10.03.2012 fand auf Einladung der Sportschule Thale ein SV-Lehrgang unter der Leitung von Kester M. Peters statt.  Viel Schweiß, einige blaue

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SV - Training in Tellingstedt


Aufgrund der großen Nachfrage findet jetzt jeden Donnerstag ab 18:45 Uhr in Tellingstedt für Jugendliche und Erwachsene das

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