Allgemeines
Alle Ausbilder und Dozenten sind behördlich oder durch entsprechende nationale und internationale Fachorgane lizenziert. Zugangsberechtigt für Lehrgänge / Seminare / Workshops sind Personen, im Regelfall, ab 18 Jahren mit einwandfreiem Leumund. Im Einzelfall sind Polizeiliches Führungszeugnis, Fachverbandszugehörigkeit, Dienstausweis oder Beschäftigungsverhältnis im Sicherheitsdienst nachzuweisen.
